Rede zur Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere


Der Bundestag hat am Donnerstag, dem 15. Januar 2026, in erster Lesung mehrere Vorhaben beraten. Dazu zählten die Gesetzentwürfe der Bundesregierung „zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse“ (21/3542), das begleitende Ausführungsgesetz (Hochseeschutzgesetz, 21/3543) sowie das Vertragsgesetz zum Erdgas-Abkommen mit den Niederlanden (21/3491).

Nach einer rund 20-minütigen Debatte wurden alle Vorlagen zur weiteren inhaltlichen Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Die Federführung für die beiden meeresbezogenen Gesetzentwürfe übernimmt der Umweltausschuss, während das Vertragsgesetz zum Erdgas-Abkommen mit den Niederlanden federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie behandelt wird.

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