Schutz der Hohen See endlich verbindlich geregelt
Mit der Ratifizierung des UN-Hochseeabkommens und der Verabschiedung des Hochseeschutzgesetzes stärken wir den internationalen Meeresschutz. Erstmals wird die biologische Vielfalt auf Hoher See – also in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse – verbindlich geschützt und nachhaltig nutzbar gemacht.
Zweite und dritte Beratung im Deutschen Bundestag:
- Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse
(Drs. 21/3452, 21/3943) - Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens (Hochseeschutzgesetz – HochseeSchG)
(Drs. 21/3543, 21/4085)
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Drs. 21/4328)