
Änderung des Bundesjagdgesetzes ermöglicht wolfsfreie Zonen
Der Deutsche Bundestag hat am 5. März 2026 das Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Hierzu erklärt der Abgeordnete Leif Bodin:
„Der Wolf ist nun im Jagdgesetz. Es freut mich, dass uns diese gute Änderung gelungen ist. Damit setzen wir eine langjährige Forderung der CDU an der Westküste um. Unsere heimischen Weidetierhalter wurden durch Wolfsübergriffe geschädigt und enorm verunsichert. Diese Verunsicherung wollen wir ihnen nehmen. Das hilft auch dem Küstenschutz. Die Deichsschäferei leistet für diesen einen wichtigen Beitrag. Das Land hat nun auch die Möglichkeit, die Küstenregion zur wolfsfreien Zone zu erklären. Das ermöglicht eine sofortige Bejagung in diesem sensiblen Gebiet“.
Wie die Landwirte der Westküste haben vielerorts in Deutschland die Menschen kein Verständnis mehr für die unkontrollierte Ausbreitung des Wolfes. Die Belastungen und Ängste nehme die Koalition sehr ernst. Deshalb handele sie nun, um die Wolfsbestände zu regulieren. Das Gesetz sei ein wichtiger Schritt, um die Konflikte um den Wolf im ländlichen Raum zu befrieden.
„Durch die Gesetzesänderung bekommen Jägerinnen und Jäger Sicherheit.“, so Bodin. Weiter erklärt der direkt gewählte Abgeordnete für Nordfriesland und das nördliche Dithmarschen: „Mit den Neuregelungen werden wir Weidetiere besser schützen. Die ist die beste Halteform für das Tierwohl bei der Nutztierhaltung. Die ist für den Erhalt unserer Kulturlandschaft wie etwa auf den Deichen unverzichtbar.“
Zum Inhalt erläutert er, dass „das Gesetz klare Regeln einführt, um Wölfe zu schießen. Dies ist dringend erforderlich. Infolge der gestiegenen Zahl an Wölfen in Deutschland wurden immer mehr Weidetiere von Wölfen getötet, neben Schafen und Ziegen auch Rinder und Pferde. Durch Wolfsrisse entstehen nicht nur Pressemitteilung
Schäden für Tierhalter. Das Leid der Weidetiere, die häufig qualvoll verenden, sorgt für Entsetzen und widerspricht dem Tierschutz.“
Bodin betont: Der Wolf ist eine heimische Tierart. Inzwischen sei aber ein günstiger Erhaltungszustand erreicht. Durch Bestandsregulierung und Entnahmen würde die Art nicht gefährdet: „Mit dem Gesetz sorgen wir für einen fairen Ausgleich zwischen der Weidetierhaltung und dem Wolfschutz. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, die gesellschaftliche Akzeptanz für den Artenschutz zu erhalten.“
Hintergrund:
Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Durch die Änderung des Bundesjagdgesetzes können die Länder bei günstigem Erhaltungszustand revierübergreifende Managementpläne aufstellen, auf deren Grundlage die Bejagung nach regionalen Erfordernissen vorgenommen wird. Außerdem ist vorgesehen, dass Problemwölfe unabhängig vom Erhaltungszustand schnell und unbürokratisch entnommen werden können. Erleichterungen gibt es auch bei der Bejagung von Wölfen in Weidegebieten, die aufgrund naturräumlicher Gegebenheiten nicht eingezäunt werden können, zum Beispiel auf Deichen und Almen. In ihrem Entschließungsantrag betonen die Koalitionsfraktionen, dass dem präventiven Herdenschutz weiterhin große Bedeutung zukommt und er über die Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) weiter gefördert werden sollte.
Berlin, 13.03.2026
Leif Bodin MdB
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Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
sowie im Ausschuss für Tourismus